Tennis im Freien im Landkreis KT wieder ohne Einschränkungen möglich

Liebe TGK-Tennisfreunde,

ab sofort darf auf unserer Tennisanlage im Freien wieder ohne Einschränkungen Tennis gespielt werden!
Der BTV hat diese Woche einen neuen Maßnahmen-Plan veröffentlicht, bei dem wir uns aktuell in der Spalte ganz rechts befinden:

Es gilt also:

  • "Tennis kontaktfrei im Außenbereich ohne Personenzahlbegrenzung" - Hierfür ist kein negativer Test / Impfnachweis nötig!
  • "Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, nur mit negativem, 24 Stunden altem POC-Antigentest oder Selbsttest oder max. 48 Stunden altem PCR-Test." - Unsere Pächter sind schon dabei, ihr Hygienekonzept von der Stadt genehmigen zu lassen. Sobald die Gaststätte öffnet, informieren wir darüber. 
  • "Tennis kontaktfrei in der Halle ohne Personenzahlbegrenzung. Nur mit negativem, max. 24 Stunden altem POC-Antigentest oder Selbsttest oder max. 48 Stunden altem PCR-Test." - Aktuell ist unsere Tennishalle aber noch geschlossen, da sie erst nach Erlaubnis der Stadt Kitzingen durch den Hauptverein freigegeben werden kann.

Diese Regelungen gelten, da dem Landkreis Kitzingen diese Woche die Freigabe für die weiteren Öffnungsschritte von der Staatsregierung genehmigt wurde. Zunächst war unklar, was das aktualisierte bayrische Infektionsschutzgesetz bei diesen Öffnungsschritten für den kontaktfreien Außensport vorsieht, da er nicht explizit erwähnt wurde (im Gegensatz zum Kontaktsport außen und kontaktfreien Innensport, für die beide eine Testpflicht/ein Impfnachweis vorgesehen ist). Der Bayrische Tennisverband hat deshalb bei der Regierung nachgefragt und eine Klarstellung des Innenministeriums in Absprache mit dem Gesundheitsministerium erhalten. Diese besagt, dass dort, wo die weiteren Öffnungsschritte genehmigt wurden, kontaktfreier Außensport ohne Personenzahlbegrenzung ohne vorherige Testung erlaubt ist. Nachzulesen hier: https://www.btv.de/de/spielbetrieb/news/wettspielbetrieb-startet-am-12.-...

Sollte die Inzidenz im Landkreis 3 Tage in Folge die 100 übersteigen, gelten wieder die Regelungen, die vor der Freigabe für die weiteren Öffnungsschritte galten. 

Wir freuen uns, dass der Spielbetrieb im Freien nun wieder relativ normal stattfinden kann und dass unsere Gaststätte demnächst öffnen kann. Duschen und Umkleiden sind jedoch weiterhin geschlossen.